Unsere Leistungen
Wir bieten eine dreijährige Ausbildung, jeweils beginnend am 1. April und am 1. Oktober eines Jahres.
Sie benötigen für die Ausbildung grundsätzlich einen Ausbildungs- bzw. Schulplatz für die Theorie sowie einen Ausbildungsplatz für die Praxis. Zwei unterschiedliche Wege führen zu uns. Entweder haben Sie bereits eine entsprechende Stelle für die Praxisausbildung und bewerben sich dann bei uns für die Fachseminarausbildung. Oder umgekehrt: Sie bewerben sich bei uns und wir helfen Ihnen dann bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Beide Wege sind möglich; Sie müssen also nicht schon einen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, bevor Sie sich bei uns melden.
Die Kosten der Ausbildung werden dann von dem Träger bezahlt, bei dem Sie Ihre Praxis-Ausbildungsstelle haben. Wir unterhalten feste Kooperationen mit Trägern, die ihre Azubis bei uns ausbilden lassen. Wir sind aber auch für andere Einrichtungen und Träger offen. Die Kurse haben im Durchschnitt 25 Teilnehmer, eine sehr angenehme Klassengröße. Die Ausbildung gliedert sich in Theorie- und Praxisblöcke.
Das Bundesaltenpflegegesetz sorgt dafür, dass Altenpflegerinnen und Altenpfleger in allen Bundesländern einheitlich ausgebildet werden. Die Berufsbezeichnung “Altenpflegerin” bzw. “Altenpfleger” ist gesetzlich geschützt.
Im folgenden finden Sie detailliertere Angaben zur Altenpflege-Ausbildung in unserem Fachseminar.
Ausbildungsstruktur
Es gibt eine schulische sowie eine berufspraktische Ausbildung. Beide Bereiche werden aufeinander abgestimmt. Von den insgesamt 4.600 Ausbildungsstunden entfallen in den drei Jahren auf die praktische Ausbildung 2.500 und auf den Unterricht 2.100 Stunden. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt das Fachseminar für Altenpflege. Die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernimmt der Träger einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung.
Ausbildungsziele
Ziel der Ausbildung ist die Fähigkeit zur selbständigen, eigenverantwortlichen und ganzheitlichen Pflege, einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen. Die Ausbildungsinhalte werden nicht über Fächer, sondern über Lernfelder vermittelt. Dazu gehören z.B.:
- die Pflege alter Menschen planen, dokumentieren und evaluieren
- alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
- bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
- alte Menschen bei der Tagesgestaltung unterstützen
- berufliches Selbstverständnis entwickeln.
In der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler stufenweise an die eigenverantwortliche Übernahme der pflegerischen Aufgaben herangeführt.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung absolvieren die Schüler in einer stationären Pflegeeinrichtung oder bei einem ambulanten Pflegedienst.
Weitere Ausbildungsabschnitte (Praktika) führen Sie in gerontopsychiatrische Einrichtungen oder in Krankenhäuser mit geriatrischem Schwerpunkt.
Das Fachseminar und der Träger der praktischen Ausbildung erstellen gemeinsam einen Ausbildungsplan, in dem die Abfolge der unterschiedlichen Praktika festgelegt wird. Praxisanleiterinnen und -anleiter betreuen Sie während der Praktika. Lehrkräfte des Fachseminars übernehmen die Begleitung.
Schulische Ausbildung
Der Unterricht wird am Fachseminar für Altenpflege erteilt. Das Lernen ist auf die konkreten beruflichen Aufgaben und die Handlungsabläufe in der Altenpflege ausgerichtet. Am Ende jedes Ausbildungsjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Ausbildungsvertrag
Den Ausbildungsvertrag schließt die Altenpflegeschülerin oder der Altenpflegeschüler mit dem “Träger der praktischen Ausbildung”, der auch verpflichtet ist, während der gesamten Dauer der Ausbildung die Ausbildungsvergütung zu zahlen. Umschülerinnen und -schüler erhalten Unterhaltsgeld nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III), sofern die individuellen Voraussetzungen dafür vorliegen.




